Räumungs- und Evakuierungskonzept

Arbeitgeber sind wegen diverser Rechtsvorschriften, wie beispielsweise dem Arbeitsschutzgesetz, verpflichtet für den Betrieb Ihrer Gebäude ein Räumungs- und Evakuierungskonzept zu erstellen.

Neben den gesetzlichen Vorgaben, kann eine solche Verpflichtung auch aus dem Brandschutzkonzept und/oder der Baugenehmigung erwachsen. Gerade in größeren Gebäuden, wie Werkshallen, Schulen oder Kliniken werden aus dem Räumungskonzept die Randbedingungen der Maßnahmen und Abläufe festgelegt, um unterschiedliche Szenarien bewältigen zu können.

Dabei geht es nicht nur um Brandereignisse – Bombendrohungen, Stromausfall oder Amok- und Infektionsgefahren werden ebenfalls berücksichtigt. Dank unserer interdisziplinären Sicherheitsleistungen können wir hier einen wertvollen Beitrag leisten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Datenbasis und bei der Vermittlung der konzeptionellen Überlegungen an die Personen vor Ort.

IHR ANSPRECHPARTNER

Clemens Schindler
Brandschutzbeauftragter (FWBB)
Sicherheitsbeauftragter (BGHW)
Fachkoordinator Evakuierung

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