Die Brandschutzordnung (BSO) fasst zielgerichtete Maßnahmen und Verhaltensregeln des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes zusammen. Diese sollen präventiv zur Brandvermeidung sowie im Brandfall der Schadensbegrenzung dienen.
Die Gliederung und die Gestaltung sind nach DIN 14096 vorgegeben; der Umfang und die Inhalte variieren mit der Nutzungsart der Gebäude jedoch.
Ob Krankenhaus, Schule oder öffentliche Verwaltung, Büro, Produktions- oder Lagerstätten – wir nutzen weitreichende Erfahrungswerte für die Erstellung Ihrer BSO für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Besucher.
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Clemens Schindler
Brandschutzbeauftragter
Sicherheitsbeauftragter (BGHW)
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