Evakuierungsübungen geben nicht nur im Gefahrenfall Betroffenen Sicherheit, sie sind außerdem in § 4 ArbStättV und der ASR A2.3 vorgeschrieben.
Durch Evakuierungsübungen erreichen Sie Handlungssicherheit und tragen im Ernstfall dazu bei, dass Personen den Gefahrenbereich sicher und schnell verlassen können.
Wir begleiten Ihre Übungen, dokumentieren diese und helfen Ihnen, Optimierungspotenzial auszumachen und umzusetzen.
*Oftmals werden Evakuierungsübungen auch als „Räumungsübungen“ bezeichnet. Dieser Begriff ist im Umfeld des Brandschutzes allerdings nicht gebräuchlich, da die „Räumung“ eine polizeitaktischen Maßnahmen beschreibt.
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Clemens Schindler
Brandschutzbeauftragter
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