Leistungsbild Brandschutz

Auszug aus der AHO Nr.17 „Leistungen für Brandschutz“

Die Aufzählung der besonderen Leistungen ist nicht abschließend. Die besonderen Leistungen können auch für Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, oder für andere Leistungsbilder vereinbart werden, sofern sie dort keine Grundleistungen darstellen. Die Honorare für besondere Leistungen können frei vereinbart werden. 

Grundleistungen

1.) Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind, und Festlegen der Aufgabenverteilung.
  • Zusammenstellen der Ergebnisse. 

Besondere Leistungen

 

  • Bestandserfassung vor Ort.
  • Auswerten von übergebenen Bauakten.

2.) Vorplanung

  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzepts sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzepts einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen.
  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzepts. 
  • Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanergebnisse.

 

  • Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen.
  • Erarbeiten eines Entrauchungskonzepts für spezielle Fragestellungen.
  • Erarbeiten eines Evakuierungskonzepts für spezielle Fragestellungen.
  • Ermitteln von Brandlasten vor Ort.
  • Auswerten von übergebenen Listen / Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen.
  • Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege.
  • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird. 

3.) Entwurfsplanung

  • Erarbeiten des Brandschutzkonzepts ggfs. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen.
  • Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen.
  • Mitwirken bei Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehren.
  • Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichts zum Stand der Entwurfsplanung.

 

  • Festlegen der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analyse.
  • Erarbeiten eines Evakuierungskonzepts auf Basis ingenieurmäßiger Methoden. 

4.) Genehmigungsplan

  • Erarbeiten des Erläuterungsberichts gemäß den jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung:
  • Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzepts.
  • Begründen von Abweichungen
  • Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen.

 

  • Überprüfen von Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht.
  • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzepts um die die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs.

5.) Ausführungsplanung

  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept.
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzepts einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung.
  • Erstellen einer Brandfallsteuertabelle.
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen. 
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation.
  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind.
  • Zusammenstellen der Ergebnisse.

 

  • Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes.
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage („Lüftungsgesuch“).
  • Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes.
  • Mitwirken bei der Einholung einer Zustimmung im Einzelfall.
  • Mitwirken beim Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzepts.
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix.
  • Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern.

6.) Vorbereiten der Vergabe

 

  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse.
  • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis.
  • Mitwirken bei der Anfertigung von Ausschreibungsbezeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm.

7.) Mitwirken bei der Vergabe

 

  • Beraten der Objekt-und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutzrelevanten Teile der Leistungsverzeichnisse.

8.) Objektüberwachung (Bauüberwachung)

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten.
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz.
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbestätigung für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen.
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen / Begehungen und Teilnahme daran.
  • Erstellen einen Statusberichts einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme.

 

  • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen.
  • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln.
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustellte.
  • Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix.

9.) Objektbetreuung

 

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Doris Muntean 
Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
Brandschutzbeauftragte

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