
Auszug aus der AHO Nr.17 „Leistungen für Brandschutz“
Die Aufzählung der besonderen Leistungen ist nicht abschließend. Die besonderen Leistungen können auch für Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, oder für andere Leistungsbilder vereinbart werden, sofern sie dort keine Grundleistungen darstellen. Die Honorare für besondere Leistungen können frei vereinbart werden.

1.) Grundlagenermittlung
2.) Vorplanung
3.) Entwurfsplanung
4.) Genehmigungsplan
5.) Ausführungsplanung
6.) Vorbereiten der Vergabe
7.) Mitwirken bei der Vergabe
8.) Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9.) Objektbetreuung
IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Doris Muntean
Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
Brandschutzbeauftragte
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