Stand: Dezember 2019
§ 1 Vertragstypisches Leistungsbild
§ 2 Vereinbarung des Honorars
§ 3 Zeithonorar
Werden Leistungen von Concepture nach Tagessätzen berechnet, so wird grundsätzlich von folgenden Tagessätzen ausgegangen:
Unabhängig von Absatz 2 und Absatz 3 kann das Zeithonorar frei vereinbart werden.
§ 4 Nebenkosten
§ 5 Zahlungen
§ 6 Abnahme
§ 7 Schriftformerfordernis
§ 8 Erfüllungsort
§ 9 Haftung
Concepture leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
§ 10 Forderungsabtretung
§ 11 Geheimhaltung
§ 12 Urheberrecht
§ 13 Gerichtsstand
§ 14 Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland
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+49 (0) 7223 808479-0
brandschutz@concepture.de
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